RETTE DIE WELT - MACH MIT
Kosmologie der Würde - Friedliche Lösungen zur Rettung der Welt
"Ein Menschenleben zählt soviel wie ein Tierleben, zählt so viel wie ein Pflanzenleben."
Rettet die Natur - Dann rettet Ihr die Menschen!
Grischa Eichfuss
Philosoph & Umweltaktivist
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Toleranz
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Menschenrechte
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Nächstenliebe
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Verständigung
Das Ende des Klimawandels
DAS STOPPT DEN KLIMAWANDEL
Unterschreibt die Petition zur Gleichstellung der Natur!
01
ENDE DER ERDERWÄRMUNG
02
ENDE DER UMWELTZERSTÖRUNG
03
ENDE DER ZERSTÖRUNG DER MEERE
04
FRIEDEN
Rechtliche Gleichstellung von Mensch und Natur
JEs bedarf der liebevollen und verantwortungsvollen Führung der Natur durch den Menschen. Um die Sicherheit und Unversehrtheit der Natur sicherzustellen, müssen alle biotischen und nicht-biotischen Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen, Berge, Biosphäre, Golfstrom etc.) Personen-, Bürger- und Menschenrechte erhalten. Sie erhalten den Status menschlicher Kinder.
Was soll das bringen?
Jedes Fällen eines Baums, jede Verschmutzung eines Flusses, jede Tötung eines Tieres würde nach menschlichen Strafrecht geahndet. Das Fällen eines Baumes oder die Tötung eines Tieres wäre genau so zu werten und zu bestrafen wie der Mord an einem Kind. Das Vergiften eines Flusses wäre schwere Körperverletzung. Der Staat wäre verpflichtet bei jeder negativen Beeinträchtigung der Natur aktiv zu werden als ob es sich um einen Rechtsbruch gegen einen seiner Bürger handelt.
Wenn dies weltweit geschieht, würde die Zerstörung der Natur und der Klimawandel aufhören. Wer die Natur schädigt, wird kriminalisiert, landet für viele Jahre
im Gefängnis. Dies möchte und kann sich keine Firma leisten. Diese abschreckende Wirkung würde die größten Umweltsünder davon abhalten, die Natur zu zerstören.
Klimawandel, Artensterben, Umweltverschmutzung, Plastikmüll, Abholzung der Regenwälder - all dies würde der Vergangenheit angehören!
Mensch & Natur
In ihrer Essenz ist die Natur dem Menschen gleichwertig und gleichgestellt.
Menschenrechte
Da die Natur dem Menschen gleichgestellt ist, folgt daraus ihr Anspruch auf Menschenrechte
Personenrechte
Da die Natur dem Menschen gleichgestellt ist, folgt daraus ihr Anspruch als Person anerkannt zu werden
Bürgerrechte
Da die Natur dem Menschen gleichgestellt ist, folgt daraus ihr Anspruch auf nationale Bürger rechte
Menschen und Natur stehen im Verhältnis wie Eltern zu ihren Kindern (im Alter 3 bis 6 Jahren).
Praktische Umsetzung der Gleichstellung
Menschen müssen die Natur wie ihre Kinder behandeln. mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus für den Menschen als Eltern ergibt. Dies beschreibt einerseits die Führungsrolle des Menschen gegenüber der Natur. Andererseits verpflichtet es die Menschheit der Natur gegenüber mit Fürsorge, Liebe und Verantwortung zu handeln. Sie ist verpflichtet, die Natur zu schützen und zu erhalten.
Wenn also die Natur und alle Tiere unsere Kinder sind, müssen wir ihnen auch dieselben Rechte wie Kindern einräumen. Das bedeutet:
All dies hat Konsequenzen:
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Die Natur darf nicht zerstört werden
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Tiere dürfen nicht getötet und gegessen werden.
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Tiere dürfen nicht gequält werden
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Tiere müssen artgerecht gehalten werden.
Haustiere
Haustiere sollen die Menschen-, Bürger- und Personenrechte eines Kleinkindes erhalten. Im Gegensatz zu menschlichen Personen erhalten sie die Bezeichnung “tierische Personen”. Da sie mit Menschen zusammenleben, präzisiere ich den Begriff zu menschengebundene tierische Personen.
Die Bedürfnisse menschengebundener tierischer Personen müssen rechtlich bindend sein.
Zu diesen Rechten gehören:
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Artgerechtes Leben, Nahrung, Schutz, • Gesundheit
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Fürsorge, Revier, Fortpflanzung,
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Bewegung, Sonne, Frischluft
Menschen sind die rechtliche Vertretung und Vormund ihrer tierischen Personen. Menschen, die Haustiere halten, haben deshalb die Pflicht, diese Gesetzte einzuhalten, die zum großen Teil im Tierschutzgesetz stehen, aber leider zu lax überprüft werden. Bei Missachtung muss das Strafmaß dem der Verletzung der Fürsorgepflichten gegenüber Kleinkindern entsprechen.
Nutztiere
Nutztiere fallen ebenfalls unter menschengebundene tierische Personen. Landwirte sind für das Wohlergehen im oberen gesetzlichen Sinne verantwortlich. Die Tiere haben Personenstatus von Kleinkindern und dürfen deshalb natürlich weder getötet noch gequält werden. Ihre Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden.
Sie dürfen nicht genetisch designt oder durch künstliche Besamung trächtig werden. Als Beitrag zum Gesellschaftswohl dürfen menschengebundene Nutztiere zu Arbeiten unter Anleitung von Menschen herangezogen werden. Milch darf vom Menschen verwendet werden, aber nur unter Einhaltung der menschlichen Würde.
So darf die Kuh nicht umgehend von ihrem Kälbchen getrennt werden. Es ist in der Milchwirtschaft gang und gebe, dass man der Mutterkuh die Kinder umgehend nach der Geburt wegnimmt. Das ist unmenschlich. Die Kälber schreien nach ihrer Mutter, und die
Kuh leidet verzweifelt.
Folgende Bedingungen liegen der Heranziehung der Tiere zur Arbeit zugrunde:
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Einhaltung der Grund-, Bürger und Personenrechte,
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Artgerechte Haltung, die tierische Person muss ihr artspezifisches Erwachsenalter erreicht haben
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Es gilt das menschliche Arbeitsrecht, dazu gehören arteigene geregelte Arbeits-, Ruhe-, Pausen und Urlaubszeiten,
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Als Arbeitsentgelt ist der Landwirt verpflichtet, dem Tier menschengebundene Nutztiere zu Arbeiten unter Anleitung von Menschen
Wildtiere und Natur
Zu den Wildtieren gehören alle nicht domestizierten Lebewesen der drei Domänen: Eukaryoten, Archaeen und Bakterien. Dazu gehören Insekten, nicht domestizierte Vögel, nicht domestizierte Meeresbewohner,
nicht domestizierte Landbewohner, die Gesamtheit der biotischen Natur (Pflanzen, Pilze, Prokaryoten, Protisten, Ökosysteme), und die Gesamtheit der abiotischen Natur (Klima, Wetter, Atmosphäre, Meer, Eis, Gletscher, Schnee, Wasser, Temperatur, Licht, Strömung, Bodenbeschaffenheit, Feuchtigkeit, Nährsalzkonzentration,
Berge, Steine, Mineralien, Planeten, Asteroiden).
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Alle genannten erhalten Personenstatus.
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Sie werden als „Tier-Personen“ (animal person) und im anderen Fall als „Natur-Personen“ (nature person) bezeichnet.
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Menschen dürfen ihren Lebensraum nicht betreten, weder zu Lande, zu Wasser und in der Luft
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10-jähriges Moratorium großer Bereichen der Wälder, Meere, Auen, Watt- und Marschlandschaften, Regenwälder usw.